Die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht ist Geschichte – an ihre Stelle tritt im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die sogenannte Bio-Treppe. Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen, gestaffelt bis 60 % im Jahr 2040. Was das für Eigentümer bedeutet, welche Alternativen es gibt und wie sich die Bio-Treppe in der Praxis auswirkt, erklären wir in diesem Ratgeber.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist das zentrale Instrument des GModG, um neue fossile Heizungen langfristig klimafreundlicher zu machen. Statt wie im alten GEG einen pauschalen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien vorzuschreiben, fordert das GModG eine schrittweise Beimischung biogener Brennstoffe und Wasserstoff zu fossilen Brennstoffen. Der Anteil steigt über die Jahre an – hence der Name „Treppe“.
Die Stufen der Bio-Treppe
| Ab Jahr | Mindestanteil biogene Brennstoffe / Wasserstoff |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10 % |
| 2030 | mindestens 15 % |
| 2035 | mindestens 30 % |
| 2040 | mindestens 60 % |
Die Beimischungspflicht gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Bestandsanlagen, die bereits vor dem 29. Juli 2026 installiert waren, sind nicht betroffen – sie dürfen weiterbetrieben werden, ohne dass der Brennstoff beigemischt werden muss.
Welche Brennstoffe zählen als „biogen“?
Das GModG hat die Begriffsdefinitionen erweitert. Als biogene Brennstoffe bzw. klimaneutrale Beimischung gelten:
- Bioöl – ein erneuerbarer flüssiger Brennstoff aus pflanzlichen oder tierischen Ölen, der in bestehende Ölheizungen Beimischung findet.
- Biogas / Biomethan – gasförmige biogene Brennstoffe für Gasheizungen.
- Biomasse – feste biogene Brennstoffe (Pellets, Scheitholz) als eigenständige Heiztechnik.
- Wasserstoff – in verschiedenen Farbdefinitionen: blauer, türkiser, oranger und grüner Wasserstoff. Grüner Wasserstoff (aus erneuerbarem Strom) ist die klimaneutralste Variante.
Die Begriffsdefinitionen für blauen und grünen Wasserstoff und Biomasse wurden im GModG verändert, neue Definitionen für Bioöl, türkisen und orangenen Wasserstoff wurden ergänzt (§ 3 GModG).
Was bedeutet das für Eigentümer von Ölheizungen?
Kurzfristig (bis 2029): Nichts
Bis 2029 müssen Sie sich um die Bio-Treppe keine Gedanken machen. Heizöl in Standardqualität bleibt voll lieferbar, ohne Beimischung. Sie können Ihren Tank wie gewohnt auffüllen.
Ab 2029: Beimischung durch den Lieferanten
Ab 2029 muss der gelieferte Brennstoff für neu eingebaute Ölheizungen mindestens 10 % biogenen Anteil aufweisen. In der Praxis bedeutet das: Der Brennstofflieferant liefert das entsprechend gemischte Heizöl – als Endkunde müssen Sie sich um die Beimischung nicht selbst kümmern. Das gemischte Heizöl ist technisch kompatibel mit bestehenden Ölbrennern, sofern diese für Beimischung geeignet sind.
Bestandsanlagen vs. Neuanlagen
Wichtig: Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Heizungen. Wenn Ihre Ölheizung vor dem 29. Juli 2026 installiert war und weiterläuft, gilt für Sie keine Beimischungspflicht. Erst wenn Sie die Heizung austauschen und eine neue Ölheizung einbauen, fällt die neue Anlage unter die Bio-Treppe.
Was bedeutet das für Eigentümer von Gas- und Flüssiggasheizungen?
Für Gas- und Flüssiggasheizungen gilt das gleiche Prinzip: Ab 2029 muss der gelieferte Brennstoff für neu eingebaute Anlagen einen wachsenden Anteil Biogas/Biomethan oder Wasserstoff aufweisen. Auch hier liefert der Brennstoffversorger das entsprechend gemischte Gas. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.
Alternativen zur Bio-Treppe: Wann ist man befreit?
Das GModG bietet mehrere Alternativen, mit denen Eigentümer die Bio-Treppe-Anforderungen erfüllen können, ohne biogene Brennstoffe beimischen zu müssen:
1. Kombination mit Solarthermie
Wer seine Gas- oder Ölheizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert, erfüllt die Anforderungen der Bio-Treppe. Die Solaranlage deckt einen Teil des Wärmebedarfs ab und reduziert den fossilen Brennstoffverbrauch entsprechend.
2. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung reduziert den Wärmebedarf und erfüllt ebenfalls die Anforderungen.
3. Wärmepumpen-Hybridheizung
Die Kombination aus fossilem Kessel und Wärmepumpe (Hybridheizung) ist eine der attraktivsten Alternativen. Die Wärmepumpe deckt den Großteil des Wärmebedarfs ab, der fossile Kessel springt nur an, wenn es kalt wird oder die Wärmepumpe nicht ausreicht. Das senkt die laufenden Brennstoffkosten deutlich und erfüllt die Bio-Treppe-Anforderungen.
4. Solarthermie-Hybridheizung
Analog zur Wärmepumpen-Hybridheizung, aber mit Solarthermie als erneuerbare Komponente.
Übergangsregelung bis 2035
Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen (mit Gas/Öl/Flüssiggas) erfüllen bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Bio-Treppe. Ab 2035 ist ein Nachweis durch eine fachkundige Person über den erneuerbaren Anteil erforderlich, um die Anforderungen der Bio-Treppe zu erfüllen.
Wie wird der biogene Anteil nachgewiesen?
Der Nachweis des biogenen Anteils erfolgt über den Brennstofflieferanten. Dieser muss bescheinigen, dass der gelieferte Brennstoff den geforderten biogenen Anteil aufweist. Für Hybridheizungen ist ab 2035 ein Nachweis durch eine fachkundige Person über den erneuerbaren Anteil erforderlich.
In der Praxis bedeutet das für den Endkunden: Sie bestellen Heizöl oder Gas wie gewohnt und erhalten eine Rechnung mit dem ausgewiesenen biogenen Anteil. Die Dokumentation sollten Sie aufbewahren, falls der Nachweis gegenüber der Behörde erforderlich wird.
Kosten: Wird Heizöl durch die Bio-Treppe teurer?
Biogene Brennstoffe sind aktuell teurer als fossile. Eine Beimischung wird den Literpreis voraussichtlich leicht erhöhen. Wie stark, hängt vom Markt für Bioöl und Biogas ab – und von der Verfügbarkeit, die mit der steigenden Beimischungspflicht wachsen wird.
Schätzungen gehen von einem Aufschlag von 1–3 Cent pro Liter bei 10 % Beimischung (ab 2029) aus. Bei 60 % (ab 2040) könnte der Aufschlag deutlich höher ausfallen – hier wird der Markt zeigen, wie sich die Produktionskosten für biogene Brennstoffe entwickeln.
Für Bestandsanlagen, die nicht unter die Bio-Treppe fallen, ändert sich am Preis nichts. Sie erhalten weiterhin reines fossiles Heizöl zum Marktpreis.
Strategien für Eigentümer: Was sollten Sie tun?
Szenario 1: Bestehende Ölheizung, funktioniert noch
Sie müssen nichts tun. Ihre Heizung darf weiterlaufen, Heizöl ohne Beimischung bleibt lieferbar. Nutzen Sie die Zeit, um über die langfristige Strategie nachzudenken: Wann wird die Heizung voraussichtlich ausgetauscht? Welche Alternative passt zu Ihrem Gebäude?
Szenario 2: Heizungstausch steht an
Wenn Sie die Heizung in den nächsten Jahren austauschen, haben Sie mehrere Optionen:
- Neue Ölheizung – zulässig, fällt unter die Bio-Treppe ab 2029. Brennstoff wird vom Lieferanten beigemischt.
- Wärmepumpen-Hybridheizung – erfüllt die Bio-Treppe automatisch, senkt die laufenden Kosten.
- Solarthermie-Kombination – erfüllt die Bio-Treppe, reduziert den Brennstoffverbrauch.
- Vollständige Wärmepumpe – keine Bio-Treppe relevant, vollständig erneuerbar.
Szenario 3: Neubau
Für Neubauten gilt ab 2030 der Nullemissionsgebäude-Standard. Hier ist eine reine fossile Heizung kaum mehr wirtschaftlich. Wärmepumpe, Fernwärme oder vollständige erneuerbare Systeme sind die realistischen Optionen.
Fazit: Langfristiger Wandel, kurzfristig Ruhe
Die Bio-Treppe ist das zentrale Instrument des GModG, um fossile Heizungen langfristig klimafreundlicher zu machen. Für Bestandsanlagen ändert sich kurzfristig nichts – Ihre laufende Öl- oder Gasheizung darf weiter betrieben werden, der Brennstoff bleibt lieferbar. Erst beim Einbau einer neuen fossilen Heizung greift die schrittweise Beimischungspflicht ab 2029.
Wer heute eine Ölheizung betreibt, kann diese weiterhin nutzen und mit Heizöl versorgen. Die Bio-Treppe ist kein Heizungsverbot, sondern ein langfristiger Transformationspfad. Und mit den Alternativen (Solarthermie, Wärmepumpen-Hybrid) gibt es attraktive Wege, die Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die laufenden Kosten zu senken.
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